Liebe Mitglieder,
am vergangenen Freitag den 18. Oktober fand eine Besprechung mit den
Vertretern des Bundesinnenministeriums statt. Dort kam es zu definitiven
Klarstellungen über die Auslegung des vorliegenden Regierungsentwurfs
zum Waffengesetz.
Der Verständlichkeit und Einfachheit halber die wesentlichen „Highlights“:
Die Waffenbehörden „sollen“ (derzeit „können“) die Berechtigung zum weiteren Besitz der als Sportschütze erworbenen Waffen „in regelmäßigen Abständen“ (neu aufgenommen) prüfen.
Um die als Sportschütze erworbenen Waffen behalten zu dürfen, muss
man in Rahmen einer solchen Überprüfung nachweisen, dass man in den
zwölf Monaten vor der Überprüfung mit jeder Waffe – es sind wirklich alle gemeint – den Schießsport regelmäßig betrieben hat!
Das Wort regelmäßig ist zwar ein unbestimmter Rechtsbegriff, im
Bereich des Waffenrechts aber eindeutig festgelegt: er bedeutet 18-mal
im Jahr oder jeden Monat einmal.
Hat man eine Waffe zehn Jahre lang als Sportschütze, so muss für
diese Waffe nur noch eine Bescheinigung seines Vereins erbracht werden,
wonach weiterhin Mitgliedschaft besteht. Dies gilt auch wieder jeweils
nur immer für jede einzelne Waffe. Für die erste Waffe also nach zehn
Jahren und wenn er beispielsweise eine weitere Waffe nach neun Jahren
gekauft hat, reicht eine Bescheinigung der Mitgliedschaft für das
Weiterbestehen des Bedürfnisses an diese Waffe erst nach weiteren zehn
Jahren – also erst 19 Jahre, nachdem die erste dieser beiden Waffen
erworben wurde, kann die dauernde Aufzeichnung der schießsportlichen
Aktivitäten aufhören. Gegenwärtig sind das drei Jahre, nach dem Erwerb
der ersten Waffe.
Alle Magazine für Langwaffen mit mehr als zehn und für Kurzwaffen mit
mehr als 20 Patronen Kapazität, die vor dem 13. Juni 2017 erworben
wurden, können angemeldet werden. Aber nicht angemeldete Magazine dieser
Art werden zu „verbotenen Gegenständen“.
Wer eine Pistole besitzt und eine Langwaffe im gleichen Kaliber
erwirbt, bei der sich das Pistolenmagazin verwenden lässt, muss das
Kurzwaffenmagazin vernichten und darf nur noch solche Magazine mit einer
Kapazität von 10 Patronen besitzen, sonst macht er sich strafbar.
Umgekehrt darf natürlich auch niemand, der eine Langwaffe hat, eine
entsprechende Kurzwaffe mit einem Magazin mit einer Kapazität von mehr
als zehn Patronen erwerben, wenn dieses Magazin in die vorhandene
Langwaffe passt.
Blockierte Magazine sind in diesem Fall wie auch in allen anderen
Fällen nicht zulässig, weil nicht nur große Magazine an sich, sondern
bereits Magazinkörper für derartige großen Magazinen verboten sind.
Obwohl die EU Richtlinie – sogar präzise auf die deutschen
Anforderungen abgestimmt – Ausnahmen für Erwerb und Verwendung von
großen Magazinen für Wettkampf- und Leistungsschützen in internationalen
Verbänden vorsieht, wird dies auf Anweisung des Ministers im BMI
Entwurf ignoriert.
Wer eine halbautomatische Flinte mit einem Röhrenmagazin besitzt,
muss prüfen, wie viele Patronen das Röhrenmagazin im kleinsten
„bestimmungsgemäßen“ Kaliber aufnimmt. Derzeit gibt es Patronen im
Kaliber 12/60. Allerdings sind nun auch viel kürzere Patronen im Kaliber
12/44 erhältlich. Auch wenn man keine einzige dieser kurzen Patronen je
hatte, kommt es nun auf diese an und nicht auf die Patronen, die etwa
in der WBK bei dieser Waffe stehen. Deshalb sollte jeder Waffenbesitzer
prüfen, wie viele Patronen das Röhrenmagazin seiner Waffe aufnimmt.
Welcher Patronentyp zugrunde zu legen ist, ist unklar.
Sollte das Magazinrohr mehr als 10 Patronen aufnehmen ist zu klären,
was geschehen soll. In jedem Fall ist die Vernichtung der Waffe durch
einen Berechtigten möglich. Auch sollte der Austausch des Magazinrohres
zulässig sein. Jedoch ist dies derzeit noch nicht geregelt. Ob und
gegebenenfalls welche Blockierung ausreicht, ist unbekannt.
In der Kürze der Zeit hat dieses Schreiben keinen Anspruch auf
Vollständigkeit. Weitere Highlights können und werden vermutlich noch
folgen.
Bitte unbedingt beachten:
Alles Obenstehende ist vom Bundesministerium des Innern unter der
Führung des Ministers Horst Seehofer (CSU) und dem für das Waffenrecht
zuständigen Staatssekretär Stephan Mayer (CSU) zu verantworten.
Es liegt nun nach der ersten Lesung im Bundestag im Ausschuss für
Inneres und Heimat unter dem Vorsitz von Frau Andrea Lindholz (CSU).
Es muss betont werden: die Abgeordneten können für diesen „grandiosen“ Entwurf nichts!
Er ist in seinen Anforderungen an Sportschützen für den weiteren
Besitz ihrer als Sportschütze erworbenen Waffen einmalig restriktiv.
Dieser wird bei entsprechendem Inkrafttreten,
1. den Gebrauchtwaffenmarkt zusammenbrechen lassen,
2. viele Waffenfachgeschäfte und Büchsenmacher in den Ruin treiben,
3. vermutlich die Waffenrechtsbehörden völlig überlasten,
4. den Schießsportverbänden zigtausende- wenn nicht gar hunderttausende Mitglieder kosten und
5. zusätzlich diese Verbände und ihre Vereine noch mit den zusätzlichen Bescheinigungen überfordern.
Als mündige Bürger eines demokratischen Rechtsstaates sollten wird
den politischen Verantwortlichen klarmachen, was dieser Entwurf für uns
bedeutet.
Und nochmals zur Klarstellung: Dem Bundesministerium des Innern
stehen nicht Personen vor, die der Partei „Die Grünen“ angehören… auch
wenn es momentan so aussieht.
Friedrich Gepperth
BDS Präsident
Anhang – Kontakte:
Herrn Bundesminister
Horst Seehofer
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Alt-Moabit 140
10557 Berlin
Herrn Dr.
Markus Söder
Christlich-Soziale Union in Bayern e. V.
Mies-van-der-Rohe-Str. 1
80807 München
Herrn Staatsminister
Joachim Herrmann
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Odeonsplatz 3
80539 München
Mitglieder des Innenausschusses im Bundestag, erreichbar jeweils mit dem Namen und dem Zusatz „MdB“ unter
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Vorsitzende: Andrea Lindholz (CDU)
Stellv. Vorsitzender: Jochen Haug (AfD)
CDU/CSU: Armin Schuster (Obmann), Philipp Amthor, Christoph
Bernstiel, Michael Brand, Marc Henrichmann, Hans-Jürgen Irmer, Michael
Kuffer, Mathias Middelberg, Axel Müller, Petra Nicolaisen, Josef Oster,
Detlef Seif, Alexander Throm, Christoph de Vries, Marian Wendt
SPD: Burkhard Lischka (Obmann), Lars Castellucci, Saskia Esken, Uli
Grötsch, Sebastian Hartmann, Gabriela Heinrich, Elisabeth Kaiser, Helge
Lindh, Susanne Mittag, Mahmut Özdemir
AfD: Gottfried Curio (Obmann), Bernd Baumann, Lars Herrmann, Martin Hess, Christian Wirth,
FDP: Manuel Höferlin, Konstantin Kuhle, Jimmy Schulz, Benjamin Strasser, Linda Teuteberg
Linksfraktion: André Hahn, Ulla Jelpke, Petra Pau, Martina Renner
Bündnis 90/Die Grünen: Luise Amtsberg, Monika Lazar, Konstantin von Notz, Filiz Polat
Fraktionslos: Frauke Petry
Quelle: 22.10.2019 https://www.bdsnet.de/aktuelles/nachrichten.html