Ordentliche Mitgliederversammlung am 25.10.2022

Am 25.10.2022 fand erstmalig nach der Pandemie wieder eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Das alte Präsidium wurde dabei entlastet und ein neues Präsidium gewählt.

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Gesetzesänderung ab 1.09.2020

Liebe Sportfreunde,

am 01.09.2020 tritt das 3. WaffRÄndG in Kraft und damit für alle Waffenhersteller, -fachhändler und Büchsenmacher die elektronische Meldepflicht an das Nationale Waffenregister.

Deshalb benötigt ihr zwingend ab dem 01.09.2020 eure NWR-Identifikationsnummern (NWR-IDs) zum An- und Verkauf einer Gebrauchtwaffe, zum Kauf einer Neuwaffe und zu gewissen Reparaturen an euren Bestandswaffen.

Ihr benötigt:

•Eure Personen-ID (beginnt mit einem P),

•die Erlaubnis-ID eurer WBK(s) (beginnt mit einem E)

•die Waffen-IDs (beginnend mit einem W) eurer Bestandswaffen

•Ggf. die Waffenteile-IDs (beginnend mit einem T), solltet Ihr z.B. einen Austauschlauf oder einen Schalldämpfer besitzen.

Diese Daten erhaltet Ihr auf sogenannten Stammdatenblättern bei eurer Waffenbehörde.

Solltet ihr bis Ende August eure NWR-ID nicht automatisch von eurer Behörde zugesandt bekommen, könnt ihr, die Stammdatenblätter per E-Mail, Fax, Telefon oder Post ab 1.09.2020 bei eurer Waffenbehörde anzufordern.

Bitte beachtet, ohne diese IDs ist weder ein Kauf, noch ein Verkauf von Waffen ab dem 1.09.2020 möglich.

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Wiederaufnahme Trainingsbetrieb

Der Trainingsbetrieb startet wieder am 15.05. in Sternberg, alle Details habt ihr per Mail erhalten.

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Auswirkungen der Corona Pandemie

Liebe Sportfreunde,
auch an uns gehen die Folgen der steigenden Infektionszahlen nicht spurlos vorbei.

Nachdem der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim verfügt hat, alle Sportstätten zu schließen, findet vorerst bis 20.04.2020 kein Trainings- und Wettkampfbetrieb statt.

Damit leistet unser Verein seinen Beitrag zur Eindämmung der Infektionszahlen und wir bitten alle Mitglieder, sich an die Empfehlungen des RKI, der Gesundheitsbehörden und der Politik zu halten.

Bringt euch und andere Menschen nicht unnötig in Gefahr, setzt euch keinem vermeidbaren Risiko aus und bleibt alle Gesund.

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Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr 2020

Liebe Schützenschwestern, Schützenbrüder und Sportfreunde,

das Sportjahr 2019 neigt sich mit großen Schritten dem Ende entgegen und es war ein ausgesprochen erfolgreiches Jahr für den Schießsport in der Landeshauptstadt Schwerin und unseren jungen Schützenverein.

Mit 11 Landesmeistertiteln, 12 Silber- und 17 Bronzemedaillen konnten wir auch in diesem Jahr unsere sportliche Qualität und unseren sportlichen Ehrgeiz auf Landesebene einmal mehr unterstreichen. Durch die guten Ergebnisse auf Landesebene haben sich eine Schützin und 3 Schützen für die Deutsche Meisterschaft qualifiziert, dort insgesamt 20 Starts absolviert und 3 Bronzemedaillen mit in die Heimat gebracht.

Das macht uns zum sportlich erfolgreichsten Schützenverein der Landeshauptstadt Schwerin.

Über unseren sportlichen Ehrgeiz konnte auch die tendenziöse Berichterstattung des Norddeutschen Rundfunks nicht hinwegtäuschen und wir bedanken uns an dieser Stelle auch bei den Funktionären des Landessportbundes und Stadtsportbundes für ihre Rückendeckung, denn es geht bei unserem Hobby ausschließlich um eins- Sport und sportliche Erfolge.

Wir sagen Danke für ein tolles und erfolgreiches Sportjahr 2019 und wünschen euch und euren Familien eine besinnliche Weihnacht, sowie ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2020.

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Sonder-Infobrief vom BDS Bundesverband zum Thema WAFFENRECHTS-Novelle

Liebe Mitglieder,

am vergangenen Freitag den 18. Oktober fand eine Besprechung mit den Vertretern des Bundesinnenministeriums statt. Dort kam es zu definitiven Klarstellungen über die Auslegung des vorliegenden Regierungsentwurfs zum Waffengesetz.

Der Verständlichkeit und Einfachheit halber die wesentlichen „Highlights“:

Die Waffenbehörden „sollen“ (derzeit „können“) die Berechtigung zum weiteren Besitz der als Sportschütze erworbenen Waffen „in regelmäßigen Abständen“ (neu aufgenommen) prüfen.

Um die als Sportschütze erworbenen Waffen behalten zu dürfen, muss man in Rahmen einer solchen Überprüfung nachweisen, dass man in den zwölf Monaten vor der Überprüfung mit jeder Waffe – es sind wirklich alle gemeint – den Schießsport regelmäßig betrieben hat!

Das Wort regelmäßig ist zwar ein unbestimmter Rechtsbegriff, im Bereich des Waffenrechts aber eindeutig festgelegt: er bedeutet 18-mal im Jahr oder jeden Monat einmal.

Hat man eine Waffe zehn Jahre lang als Sportschütze, so muss für diese Waffe nur noch eine Bescheinigung seines Vereins erbracht werden, wonach weiterhin Mitgliedschaft besteht. Dies gilt auch wieder jeweils nur immer für jede einzelne Waffe. Für die erste Waffe also nach zehn Jahren und wenn er beispielsweise eine weitere Waffe nach neun Jahren gekauft hat, reicht eine Bescheinigung der Mitgliedschaft für das Weiterbestehen des Bedürfnisses an diese Waffe erst nach weiteren zehn Jahren – also erst 19 Jahre, nachdem die erste dieser beiden Waffen erworben wurde, kann die dauernde Aufzeichnung der schießsportlichen Aktivitäten aufhören. Gegenwärtig sind das drei Jahre, nach dem Erwerb der ersten Waffe.

Alle Magazine für Langwaffen mit mehr als zehn und für Kurzwaffen mit mehr als 20 Patronen Kapazität, die vor dem 13. Juni 2017 erworben wurden, können angemeldet werden. Aber nicht angemeldete Magazine dieser Art werden zu „verbotenen Gegenständen“.

Wer eine Pistole besitzt und eine Langwaffe im gleichen Kaliber erwirbt, bei der sich das Pistolenmagazin verwenden lässt, muss das Kurzwaffenmagazin vernichten und darf nur noch solche Magazine mit einer Kapazität von 10 Patronen besitzen, sonst macht er sich strafbar.

Umgekehrt darf natürlich auch niemand, der eine Langwaffe hat, eine entsprechende Kurzwaffe mit einem Magazin mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen erwerben, wenn dieses Magazin in die vorhandene Langwaffe passt.

Blockierte Magazine sind in diesem Fall wie auch in allen anderen Fällen nicht zulässig, weil nicht nur große Magazine an sich, sondern bereits Magazinkörper für derartige großen Magazinen verboten sind.

Obwohl die EU Richtlinie – sogar präzise auf die deutschen Anforderungen abgestimmt – Ausnahmen für Erwerb und Verwendung von großen Magazinen für Wettkampf- und Leistungsschützen in internationalen Verbänden vorsieht, wird dies auf Anweisung des Ministers im BMI Entwurf ignoriert.

Wer eine halbautomatische Flinte mit einem Röhrenmagazin besitzt, muss prüfen, wie viele Patronen das Röhrenmagazin im kleinsten „bestimmungsgemäßen“ Kaliber aufnimmt. Derzeit gibt es Patronen im Kaliber 12/60. Allerdings sind nun auch viel kürzere Patronen im Kaliber 12/44 erhältlich. Auch wenn man keine einzige dieser kurzen Patronen je hatte, kommt es nun auf diese an und nicht auf die Patronen, die etwa in der WBK bei dieser Waffe stehen. Deshalb sollte jeder Waffenbesitzer prüfen, wie viele Patronen das Röhrenmagazin seiner Waffe aufnimmt. Welcher Patronentyp zugrunde zu legen ist, ist unklar.

Sollte das Magazinrohr mehr als 10 Patronen aufnehmen ist zu klären, was geschehen soll. In jedem Fall ist die Vernichtung der Waffe durch einen Berechtigten möglich. Auch sollte der Austausch des Magazinrohres zulässig sein. Jedoch ist dies derzeit noch nicht geregelt. Ob und gegebenenfalls welche Blockierung ausreicht, ist unbekannt.

In der Kürze der Zeit hat dieses Schreiben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Highlights können und werden vermutlich noch folgen.

Bitte unbedingt beachten:

Alles Obenstehende ist vom Bundesministerium des Innern unter der Führung des Ministers Horst Seehofer (CSU) und dem für das Waffenrecht zuständigen Staatssekretär Stephan Mayer (CSU) zu verantworten.

Es liegt nun nach der ersten Lesung im Bundestag im Ausschuss für Inneres und Heimat unter dem Vorsitz von Frau Andrea Lindholz (CSU).

Es muss betont werden: die Abgeordneten können für diesen „grandiosen“ Entwurf nichts!

Er ist in seinen Anforderungen an Sportschützen für den weiteren Besitz ihrer als Sportschütze erworbenen Waffen einmalig restriktiv.

Dieser wird bei entsprechendem Inkrafttreten,

1.    den Gebrauchtwaffenmarkt zusammenbrechen lassen,

2.    viele Waffenfachgeschäfte und Büchsenmacher in den Ruin treiben,

3.    vermutlich die Waffenrechtsbehörden völlig überlasten,

4.    den Schießsportverbänden zigtausende- wenn nicht gar hunderttausende Mitglieder kosten und

5.    zusätzlich diese Verbände und ihre Vereine noch mit den zusätzlichen Bescheinigungen überfordern.

Als mündige Bürger eines demokratischen Rechtsstaates sollten wird den politischen Verantwortlichen klarmachen, was dieser Entwurf für uns bedeutet.

Und nochmals zur Klarstellung: Dem Bundesministerium des Innern stehen nicht Personen vor, die der Partei „Die Grünen“ angehören… auch wenn es momentan so aussieht.

Friedrich Gepperth

BDS Präsident

Anhang – Kontakte:

Herrn Bundesminister

Horst Seehofer 

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Alt-Moabit 140

10557 Berlin

Herrn Dr.

Markus Söder

Christlich-Soziale Union in Bayern e. V.

Mies-van-der-Rohe-Str. 1

80807 München

Herrn Staatsminister

Joachim Herrmann

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Odeonsplatz 3

80539 München

Mitglieder des Innenausschusses im Bundestag, erreichbar jeweils mit dem Namen und dem Zusatz „MdB“ unter

Platz der Republik 1

11011 Berlin

Vorsitzende: Andrea Lindholz (CDU)

Stellv. Vorsitzender: Jochen Haug (AfD)

CDU/CSU: Armin Schuster (Obmann), Philipp Amthor, Christoph Bernstiel, Michael Brand, Marc Henrichmann, Hans-Jürgen Irmer, Michael Kuffer, Mathias Middelberg, Axel Müller, Petra Nicolaisen, Josef Oster, Detlef Seif, Alexander Throm, Christoph de Vries, Marian Wendt

SPD: Burkhard Lischka (Obmann), Lars Castellucci, Saskia Esken, Uli Grötsch, Sebastian Hartmann, Gabriela Heinrich, Elisabeth Kaiser, Helge Lindh, Susanne Mittag, Mahmut Özdemir

AfD: Gottfried Curio (Obmann), Bernd Baumann, Lars Herrmann, Martin Hess, Christian Wirth,

FDP: Manuel Höferlin, Konstantin Kuhle, Jimmy Schulz, Benjamin Strasser, Linda Teuteberg

Linksfraktion: André Hahn, Ulla Jelpke, Petra Pau, Martina Renner

Bündnis 90/Die Grünen: Luise Amtsberg, Monika Lazar, Konstantin von Notz, Filiz Polat

Fraktionslos: Frauke Petry

Quelle: 22.10.2019 https://www.bdsnet.de/aktuelles/nachrichten.html

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Edelmetall eingetroffen

Pünktlich zum Wochenende kam heute ein großer Umschlag vom BDS Bundesverband mit unseren Medaillen und Urkunden von der Deutschen Meisterschaft 2019, so schnell hat damit wohl niemand gerechnet.

Wir bedanken uns recht herzlich bei den fleißigen Helferinnen und Helfern, die das so schnell möglich gemacht haben und übergeben die Urkunden schnellstmöglich an unsere Sportler.

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Vereinsmeisterschaft KK Fallscheibe

Am 20.09.2019 hatten wir unsere Vereinsmeisterschaft im Bereich Kleinkaliber Fallscheibe. Wir hatten einen tollen Abend mit viel Spaß und jeder dieser schönen Pokale hat ein neues Zuhause gefunden.

Vielen Dank an alle Teilnehmer und Unterstützer.

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Deutsche Meisterschaft 2019 – Die Smoking Guns Schwerin bringen 3x Bronze mit nach Hause

Auf den zurückliegenden Landesmeisterschaften im Landesverband 10 des BDS 1975 e.V. konnten sich eine Schützin und drei Schützen erfolgreich für die Deutsche Meisterschaft im BDS Standardprogramm qualifizieren.

Insgesamt absolvierte unser junger Verein 20 Starts und brachte 3x Bronze mit zurück in die Landeshauptstadt.

Nach der Meisterschaft ist vor der Meisterschaft, wir freuen uns auf ein noch erfolgreicheres Sportjahr 2020.

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Berichterstattung des NDR von 19. Juni 2019

In eigener Sache

Nachdem am 19. Juni 2019 im Norddeutschen Rundfunk über unseren Verein berichtet wurde, möchten wir kurz auf einzelne Inhalte des Berichts eingehen.

Der Schützenverein Smoking Guns Schwerin e.V. wurde nicht, wie behauptet, von mehreren AfD Politikern gegründet. Unser Verein ist darüber hinaus auch kein AfD-naher Verein.

Die Gründungsversammlung fand am 11. November 2016 statt. Alle Gründungsmitglieder waren Mitglieder des BDS und zu diesem Zeitpunkt auch in anderen Schützenvereinen aktiv. Es war lediglich ein Mitglied der AfD unter den Gründungsmitgliedern, dies wurde jedoch weder bei Gründung noch im Vereinsleben thematisiert.

Als Verein sind wir unpolitisch und deshalb fragen wir bei Vereinsaufnahme auch keine politische Gesinnung oder eine Parteizugehörigkeit ab.

Zum Vorwurf der Sympathie eines Vereinsmitglieds zum „Reichsbürgertum“, versichert  der Verein Smoking Guns Schwerin e.V., dass es im Rahmen der Vereinsarbeit zu keinem Zeitpunkt Auffälligkeiten der betreffenden Person gegeben hat, die für den Verein erkennbar gewesen wären.

Die Innenminister der Länder haben nach diversen Vorfällen mit s.g. Reichsbürgern ein hartes Vorgehen gegen diesen Personenkreis angekündigt.

Wir, der Schützenverein Smoking Guns Schwerin e.V.,  begrüßen dieses entschlossene Vorgehen der Politik ausdrücklich und distanzieren uns klar von der Haltung der Reichsbürger.

Personen, die unsere freiheitlich demokratische Grundordnung in Frage stellen, oder die Legitimation des Staates, sind per Definition des Waffengesetzes als unzuverlässig einzustufen und waffenrechtliche Erlaubnisse sind zu widerrufen.

Der Vollzug des Waffengesetzes obliegt ausschließlich den Waffenbehörden, es ist nicht die Aufgabe eines Vereines, Mitglieder außerhalb des Vereinslebens zu überwachen.

Die indirekte Forderung nach Überwachung unserer Mitglieder lehnen wir entschieden ab, diese hoheitliche Aufgabe obliegt ausschließlich staatlichen Institutionen.

Von offizieller Seite der Behörden, der Polizei oder sonstiger staatlicher Institutionen ist kein Hinweis auf mögliche Verbindungen eines Mitglieds zum „Reichsbürgertum“ an uns herangetragen worden.

Wir stehen fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und bekennen uns ausdrücklich zum Grundgesetz und dem Ehrenkodex des Landessportbundes Mecklenburg-Vorpommerns.

Das Thema Jugendarbeit ist in unserer Satzung geregelt. Unter §2 Zweck des Vereins ist verankert, dass die sportliche und allgemeine Jugendarbeit fester Bestandteil des Vereinslebens ist.

Das uns der Aufbau der Jugendarbeit sehr wichtig ist, zeigt sich nicht zuletzt dadurch, dass wir seit Vereinsgründung die Anzahl der Jugendtrainer von 2 auf 4 lizensierte Trainer ausgebaut haben, welche schon eine Vielzahl von Probetrainings durchgeführt haben.

Natürlich würde eine vereinseigene Trainingsstätte, die Jugendarbeit deutlich erleichtern. Auf einem Vereinseigenen Trainingsgelände könnte z.B. das für die Jugendarbeit wichtige Schießen mit Lichtpunktgewehren angeboten werden.

Leider ist es bis jetzt, trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen, eine geeignete Trainingsstätte zu bekommen. Unsere Suche danach läuft aber auch in Zukunft weiter.

Der Schießbetrieb findet ausschließlich im Rahmen der vom Bundesverwaltungsamt genehmigten Sportordnung des BDS, dem zweitgrößten deutschen Schützenverband, mit behördlich genehmigten Sportwaffen statt.

Sportliche Grüße aus Schwerin

Für die Smoking Guns Schwerin e.V.

Das Präsidium

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