Gesetzesänderung ab 1.09.2020

Liebe Sportfreunde,

am 01.09.2020 tritt das 3. WaffRÄndG in Kraft und damit für alle Waffenhersteller, -fachhändler und Büchsenmacher die elektronische Meldepflicht an das Nationale Waffenregister.

Deshalb benötigt ihr zwingend ab dem 01.09.2020 eure NWR-Identifikationsnummern (NWR-IDs) zum An- und Verkauf einer Gebrauchtwaffe, zum Kauf einer Neuwaffe und zu gewissen Reparaturen an euren Bestandswaffen.

Ihr benötigt:

•Eure Personen-ID (beginnt mit einem P),

•die Erlaubnis-ID eurer WBK(s) (beginnt mit einem E)

•die Waffen-IDs (beginnend mit einem W) eurer Bestandswaffen

•Ggf. die Waffenteile-IDs (beginnend mit einem T), solltet Ihr z.B. einen Austauschlauf oder einen Schalldämpfer besitzen.

Diese Daten erhaltet Ihr auf sogenannten Stammdatenblättern bei eurer Waffenbehörde.

Solltet ihr bis Ende August eure NWR-ID nicht automatisch von eurer Behörde zugesandt bekommen, könnt ihr, die Stammdatenblätter per E-Mail, Fax, Telefon oder Post ab 1.09.2020 bei eurer Waffenbehörde anzufordern.

Bitte beachtet, ohne diese IDs ist weder ein Kauf, noch ein Verkauf von Waffen ab dem 1.09.2020 möglich.

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