Berichterstattung des NDR von 19. Juni 2019

In eigener Sache

Nachdem am 19. Juni 2019 im Norddeutschen Rundfunk über unseren Verein berichtet wurde, möchten wir kurz auf einzelne Inhalte des Berichts eingehen.

Der Schützenverein Smoking Guns Schwerin e.V. wurde nicht, wie behauptet, von mehreren AfD Politikern gegründet. Unser Verein ist darüber hinaus auch kein AfD-naher Verein.

Die Gründungsversammlung fand am 11. November 2016 statt. Alle Gründungsmitglieder waren Mitglieder des BDS und zu diesem Zeitpunkt auch in anderen Schützenvereinen aktiv. Es war lediglich ein Mitglied der AfD unter den Gründungsmitgliedern, dies wurde jedoch weder bei Gründung noch im Vereinsleben thematisiert.

Als Verein sind wir unpolitisch und deshalb fragen wir bei Vereinsaufnahme auch keine politische Gesinnung oder eine Parteizugehörigkeit ab.

Zum Vorwurf der Sympathie eines Vereinsmitglieds zum „Reichsbürgertum“, versichert  der Verein Smoking Guns Schwerin e.V., dass es im Rahmen der Vereinsarbeit zu keinem Zeitpunkt Auffälligkeiten der betreffenden Person gegeben hat, die für den Verein erkennbar gewesen wären.

Die Innenminister der Länder haben nach diversen Vorfällen mit s.g. Reichsbürgern ein hartes Vorgehen gegen diesen Personenkreis angekündigt.

Wir, der Schützenverein Smoking Guns Schwerin e.V.,  begrüßen dieses entschlossene Vorgehen der Politik ausdrücklich und distanzieren uns klar von der Haltung der Reichsbürger.

Personen, die unsere freiheitlich demokratische Grundordnung in Frage stellen, oder die Legitimation des Staates, sind per Definition des Waffengesetzes als unzuverlässig einzustufen und waffenrechtliche Erlaubnisse sind zu widerrufen.

Der Vollzug des Waffengesetzes obliegt ausschließlich den Waffenbehörden, es ist nicht die Aufgabe eines Vereines, Mitglieder außerhalb des Vereinslebens zu überwachen.

Die indirekte Forderung nach Überwachung unserer Mitglieder lehnen wir entschieden ab, diese hoheitliche Aufgabe obliegt ausschließlich staatlichen Institutionen.

Von offizieller Seite der Behörden, der Polizei oder sonstiger staatlicher Institutionen ist kein Hinweis auf mögliche Verbindungen eines Mitglieds zum „Reichsbürgertum“ an uns herangetragen worden.

Wir stehen fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und bekennen uns ausdrücklich zum Grundgesetz und dem Ehrenkodex des Landessportbundes Mecklenburg-Vorpommerns.

Das Thema Jugendarbeit ist in unserer Satzung geregelt. Unter §2 Zweck des Vereins ist verankert, dass die sportliche und allgemeine Jugendarbeit fester Bestandteil des Vereinslebens ist.

Das uns der Aufbau der Jugendarbeit sehr wichtig ist, zeigt sich nicht zuletzt dadurch, dass wir seit Vereinsgründung die Anzahl der Jugendtrainer von 2 auf 4 lizensierte Trainer ausgebaut haben, welche schon eine Vielzahl von Probetrainings durchgeführt haben.

Natürlich würde eine vereinseigene Trainingsstätte, die Jugendarbeit deutlich erleichtern. Auf einem Vereinseigenen Trainingsgelände könnte z.B. das für die Jugendarbeit wichtige Schießen mit Lichtpunktgewehren angeboten werden.

Leider ist es bis jetzt, trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen, eine geeignete Trainingsstätte zu bekommen. Unsere Suche danach läuft aber auch in Zukunft weiter.

Der Schießbetrieb findet ausschließlich im Rahmen der vom Bundesverwaltungsamt genehmigten Sportordnung des BDS, dem zweitgrößten deutschen Schützenverband, mit behördlich genehmigten Sportwaffen statt.

Sportliche Grüße aus Schwerin

Für die Smoking Guns Schwerin e.V.

Das Präsidium

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